Fach­bei­trag Was­ser­rah­men­richt­li­nie – A39

Bei gro­ßen Infra­struk­tur­maß­nah­men ist mitt­ler­wei­le in soge­nann­ten Fach­bei­trä­gen zur Was­ser­rah­men­richt­li­nie nach­zu­wei­sen, dass die geplan­te Maß­nah­me dem Ver­schlech­te­rungs­ver­bot und dem Ziel­er­rei­chungs­ge­bot der WRRL nicht ent­ge­gen­steht. Hier­zu sind bau‑, anla­gen- und betriebs­be­ding­te Aus­wir­kun­gen zu betrach­ten. Zur Beur­tei­lung der betriebs­be­ding­ten Aus­wir­kun­gen durch die Ein­lei­tung von behan­del­ten Stra­ßen­ab­flüs­sen in die Fließ­ge­wäs­ser oder die Ver­si­cke­rung in Rich­tung Grund­was­ser sind immis­si­ons­be­zo­ge­ne stoff­li­che Nach­wei­se mit Hil­fe von Mischungs­rech­nun­gen durch­zu­füh­ren. Hier ist nach­zu­wei­sen, dass die Kon­zen­tra­tio­nen in den Gewäs­sern die Schwel­len­wer­ten oder Umwelt­qua­li­täts­nor­men der Ober­flä­chen­ge­wäs­ser­ver­ord­nung (OGe­wV) und der Grund­was­ser­ver­ord­nung (GrwV) unterschreiten.

Die­se Leis­tun­gen wur­den für vier Abschnit­te A 39 von Lüne­burg nach Wolfs­burg durch­ge­führt. Zusätz­lich wur­de für alle Abschnit­te der A 39 (Ins­ges. 105 km Auto­bahn) die Ein­lei­tun­gen der Stra­ßen­ab­flüs­se kumu­la­tiv betrach­tet, da aus unter­schied­li­chen Abschnit­ten in die glei­chen Ober­flä­chen­was­ser­kör­per ein­ge­lei­tet wird. Hier­zu waren Berech­nun­gen für 10 Ober­flä­chen­was­ser­kör­per und 4 Grund­was­ser­kör­per durchzuführen.

Zusätz­lich wur­de der Auf­trag­ge­ber bei Erör­te­rungs­ter­mi­nen, bei der Bear­bei­tung von Ein­wän­den sowie bei den mdl. Kla­ge­ver­fah­ren beim BVerwG unterstützt.

Auf­trag­ge­ber

NLStbV / Auto­bahn GmbH

Bau­maß­nah­me

Neu­bau A39, Abschnit­te 4 ‑7 und für Abschnit­te 1 – 7 kumu­la­ti­ve Betrachtung

Bear­bei­tungs­zeit­raum

Seit 2019

Lage

Nie­der­sach­sen