Bei großen Infrastrukturmaßnahmen ist mittlerweile in sogenannten Fachbeiträgen zur Wasserrahmenrichtlinie nachzuweisen, dass die geplante Maßnahme dem Verschlechterungsverbot und dem Zielerreichungsgebot der WRRL nicht entgegensteht. Hierzu sind bau‑, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen zu betrachten. Zur Beurteilung der betriebsbedingten Auswirkungen durch die Einleitung von behandelten Straßenabflüssen in die Fließgewässer oder die Versickerung in Richtung Grundwasser sind immissionsbezogene stoffliche Nachweise mit Hilfe von Mischungsrechnungen durchzuführen. Hier ist nachzuweisen, dass die Konzentrationen in den Gewässern die Schwellenwerten oder Umweltqualitätsnormen der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und der Grundwasserverordnung (GrwV) unterschreiten.
Diese Leistungen wurden für vier Abschnitte A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg durchgeführt. Zusätzlich wurde für alle Abschnitte der A 39 (Insges. 105 km Autobahn) die Einleitungen der Straßenabflüsse kumulativ betrachtet, da aus unterschiedlichen Abschnitten in die gleichen Oberflächenwasserkörper eingeleitet wird. Hierzu waren Berechnungen für 10 Oberflächenwasserkörper und 4 Grundwasserkörper durchzuführen.
Zusätzlich wurde der Auftraggeber bei Erörterungsterminen, bei der Bearbeitung von Einwänden sowie bei den mdl. Klageverfahren beim BVerwG unterstützt.
Auftraggeber
NLStbV / Autobahn GmbH
Baumaßnahme
Neubau A39, Abschnitte 4 ‑7 und für Abschnitte 1 – 7 kumulative Betrachtung
Bearbeitungszeitraum
Seit 2019