Nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) des Landes Nordrhein-Westfalen sind Entlastungsanlagen der Kanalisation zu überwachen. Die Drosseleinrichtungen der Entlastungsanlagen sind gemäß den Anforderungen der SüwVO Abw alle 5 Jahre messtechnisch zu überprüfen. Für sechs Entlastungsanlagen im Verbandsgebiet des Ruhrverbands sind Überprüfungen der Drosseleinrichtungen durchzuführen.
Die Prüfungen der Drosseleinrichtungen beinhalten folgende Leistungen:
- Sichtung und Abgleich der Bestandsunterlagen
- Überprüfung der hydraulischen Situation, der Funktionsweise und der Betriebsbedingungen
- Festlegung des Messortes und des Messverfahrens für die Kontrollmessungen
- Überprüfung der Drosselabflussmenge
- Auswertung und Zusammenfassung der Messergebnisse
- Bewertung der Anlage mit Hinweisen auf ggf. notwendige Maßnahmen
- Erstellung des Prüfberichts inkl. Prüfzertifikat
Auftraggeber
Ruhrverband
Bearbeitungszeitraum
2015
Lage
Nordrhein- Westfalen
Drosseleinrichtungen
6 Stück