Bei großen Infrastrukturmaßnahmen ist mittlerweile in sogenannten Fachbeiträgen zur Wasserrahmenrichtlinie nachzuweisen, dass die geplante Maßnahme dem Verschlechterungsverbot und dem Zielerreichungsgebot der WRRL nicht entgegensteht. Hierzu sind bau‑, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen zu betrachten. Zur Beurteilung der betriebsbedingten Auswirkungen durch die Einleitung von behandelten Straßenabflüssen in die Fließgewässer oder die Versickerung in Richtung Grundwasser sind immissionsbezogene stoffliche Nachweise mit Hilfe von Mischungsrechnungen durchzuführen. Hier ist nachzuweisen, dass die Konzentrationen in den Gewässern die Schwellenwerten oder Umweltqualitätsnormen der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und der Grundwasserverordnung (GrwV) unterschreiten.
Diese Leistungen wurden für vier Abschnitte der Küstenautobahn A 20 in Schleswig-Holstein durchgeführt (insges. ca. 45 km Autobahn). Hierzu waren Berechnungen für 10 Oberflächenwasserkörper und 5 Grundwasserkörper durchzuführen. Zusätzlich wurden Gutachten zur Prozesswassereinleitung durch den Tunnelbetrieb, zu Auswirkungen des Spültriebs zur Sandentnahme, zur Einleitung von Porenwasser aus den Vorbelastungsdämmen sowie zur Chlorid-Spitzenbelastung in den Verbandsgewässern erstellt. Die Berechnungsweise und die Berechnungsannahmen wurden eng mit dem LLUR und dem MELUND abgestimmt, da zu Beginn der Arbeiten das FGSV-Merkblatt zur Berücksichtigung der Wasserrahmenrichtlinie (M WRRL) in der Straßenplanung noch nicht vorlag.
Zusätzlich wurde der Auftraggeber bei Erörterungsterminen, bei der Bearbeitung von Einwänden sowie bei den mdl. Klageverfahren beim BVerwG unterstützt.
Auftraggeber
DEGES
Baumaßnahme
Neubau A20, Abschnitte 3, 4, 7 und 8 (SH)
Bearbeitungszeitraum
Seit 2019